EU-Ent­scheidung zu Flotten­grenz­werten: Kein Frei­fahrt­schein

EUMobilität

| Kommentar, 08.05.2025

Am 8. Mai 2025 hat das Europäische Parlament im Dringlichkeitsverfahren dem Vorschlag der EU-Kommission zur Flexibilisierung der CO₂-Flottengrenzwerte zugestimmt. Damit erhalten europäische Autohersteller wie angekündigt einen verlängerten Zeitraum von drei Jahren, um die Emissionsziele zu erreichen – und können mögliche Strafzahlungen für das Jahr 2025 vermeiden.

Das heutige Entscheidung des Parlaments bewertet Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND), wie folgt: „Mit der heute getroffenen Entscheidung versucht die EU den europäischen Autoherstellern in einem angespannten Marktumfeld mehr Luft zu verschaffen. Sie darf aber nicht als Einladung zum Nichtstun verstanden werden. Am Elektroauto führt für die Automobilindustrie kein Weg vorbei. Daher muss an dem Ziel, ab 2035 nur noch klimaneutrale Neuwagen zuzulassen, festgehalten werden.“

Friedemann weiter: „Die Elektromobilität gewinnt an Akzeptanz, die Neuzulassungen ziehen wieder an. Jetzt braucht der Industriestandort Deutschland klare Rahmenbedingungen, die über Legislaturperioden hinweg Bestand haben, um Wirtschaftsleistung, Exporte, und Jobs in der Automobilbranche langfristig zu sichern. Für ein klimaneutrales Deutschland sind Elektroautos unverzichtbar.“

Ursprünglich sah die Regelung vor, dass die durchschnittlichen Emissionen der Neuwagenflotten in diesem Jahr 15 Prozent unter dem Niveau von 2021 liegen müssen. Die Gesetzesänderung reagiert auf die veränderte Marktlage – bedingt durch gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs, eine schwächelnde Konjunktur sowie die verschärfte Wettbewerbssituation durch die US-Zollpolitik und den Marktdruck aus China.

 

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