KSG-Novelle: Rück­schritt der Fort­schritts­koali­tion

KlimaPolitik

| Kommentar, 26.04.2024

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes, über die heute der Bundestag abstimmt, hat bereits einen langen Weg hinter sich. Im Juni 2023 hatte sich das Kabinett auf eine Reform geeinigt. Nach der Sommerpause erfolgte dann im September im Bundestag die erste Lesung. Fast ein Jahr später steht das Gesetzt nun auf der Tagesordnung des Bundestags.

Die Novelle steht unter anderem in der Kritik, da mit ihr die Sektorziele abgeschafft werden. Der Kern des 2021 von CDU und SPD verabschiedeten Gesetzes sind sektorenspezifische Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft und Abfall. Diese Aufteilung wird nun wegfallen. 

Die Gesetzesänderung kommentiert Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND):

„Die selbsternannte Fortschrittskoalition macht mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes in einem ihrer anfänglich drei Kernbereiche große Rückschritte. CDU und SPD hatten 2021 die Weisheit, die verschiedenen Ressorts in die Verantwortung zu nehmen, um Fortschritte in der Senkung der Treibhausgasemissionen anzuschieben. Diese Verantwortung schafft die Ampel nun ab.

Tatsache ist, dass derzeit signifikante Emissionseinsparungen zulasten der Industrie gehen – und die Ampel keine plausiblen Pläne hat, an wichtige, aber sensible Bereiche heranzugehen: Wohnen und Verkehr. Ohne weitreichende Maßnahmen hier wird es teuer für die Bürgerinnen und Bürger, für die deutsche Wirtschaft und das Klima.

Wir dürfen gespannt sein, ob in der verbleibenden Legislatur diese Gesetzesänderung tatsächlich für mehr Klimaschutz sorgt – oder ob es nach der nächsten Bundestagswahl die Union richten muss.“

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