Kommt jetzt Deutschland­geschwindig­keit für Wind­energie?

EnergiePolitik

| Kommentar, 01.02.2023

Im Juli 2022 hat der Bundestag das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ verabschiedet, am 01.02.2023 tritt es in Kraft. Der Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Ausweisung von Flächen für Onshore-Windenergie durch die Bundesländer. Bis 2032 sollen dadurch 2 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands für Windenergie auf dem Festland zur Verfügung stehen. Warum das Gesetz so bedeutend ist, kommentiert Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND):

„Klimaneutralität ist nur mit ausreichend Stromerzeugung aus Windenergie zu schaffen – und das ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit den länderspezifischen Flächenvorgaben für den Ausbau der Windenergie kann sich nun kein Bundesland mehr drücken. Klimaschutz und Energiewende sind Gemeinschaftsaufgaben. Vor allem in Bayern, das immerhin ein Fünftel der Fläche Deutschland einnimmt, kommt der Ausbau der Windkraft nicht voran. Das mit Abstand größte Bundesland muss jetzt seiner Verantwortung gerecht werden.

Das Gesetz zeigt bereits Wirkung: in zahlreichen Regionen Deutschland befassen sich Kommunen und Planungsverbände mit der Ausweisung von Flächen. Es geht also in die richtige Richtung. Mit der nun vom Kabinett beschlossenen Umsetzung der EU-Vorgaben zur einfacheren Umweltverträglichkeitsprüfungen bekommt der Ausbau der Windkraft hierzulande hoffentlich den dringend nötigen Schub.“

Hintergrund des Gesetzes ist das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Das vollständige Gesetz finden Sie hier. Informationen zur EU-Notfallverordnung für den Ausbau erneuerbarer Energien finden Sie hier.

 

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