Klima­an­pas­sung: Gesetz kommt

KlimaResilienzPolitik

| Kommentar, 20.10.2023

Der Bundestag hat das erste Klimaanpassungsgesetz Deutschlands in dieser Woche an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Im Kern sieht das Gesetz vor, dass die Bundesländer und die Kommunen bis Anfang 2026 Strategien zu den Auswirkungen des Klimawandels erarbeiten. Gleichzeitig will der Bund eine Vorbildrolle einnehmen, indem zukünftig alle Träger öffentlicher Belange die Vorgaben aus dem Gesetz bei ihren Planungen und Vorhaben berücksichtigen. Das Gesetz wurde im Juli von Kabinett beschlossen.

Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) kommentiert das Gesetz:

„Zunächst einmal geht von diesem Gesetzesentwurf eine beachtliche Symbolwirkung aus: die regierenden Parteien erkennen damit eine bittere Notwendigkeit an: Die Erderhitzung ist so weit vorangeschritten, dass wir die Auswirkungen immer häufiger auch bei uns in Deutschland zu spüren bekommen.

Umso wichtiger wird es, dass Kommunen und Länder befähigt werden, auf Hitzewellen, Überschwemmungen etc. zu reagieren und am besten Vorkehrungen treffen, dass sich Orte nicht so stark aufheizen oder neue Siedlungen nicht in möglichen Flutgebieten entstehen. Hier braucht es echte Zusammenarbeit über Ebenen hinweg und unkonventionelle Partnerschaften statt nur die Anordnung zur Entwicklung von Anpassungsstrategien.“

Der Gesetzentwurf ist hier einsehbar: https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008764.pdf

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