Kommt jetzt Deutsch­land­geschwindig­keit für Wind­energie?

EnergiePolitik

| Kom­men­tar, 01.02.2023

Im Juli 2022 hat der Bundestag das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ verabschiedet, am 01.02.2023 tritt es in Kraft. Der Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Ausweisung von Flächen für Onshore-Windenergie durch die Bundesländer. Bis 2032 sollen dadurch 2 Pro­zent der gesamten Fläche Deutsch­lands für Wind­energie auf dem Festland zur Verfügung stehen. Warum das Gesetz so bedeutend ist, kommentiert Carolin Friede­mann, Ge­schäfts­führ­er­in der Ini­tia­ti­ve Kli­ma­neu­tra­les Deutsch­land (IKND):

„Klimaneutralität ist nur mit ausreichend Stromerzeugung aus Wind­energie zu schaffen – und das ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit den länderspezifischen Flächenvorgaben für den Ausbau der Wind­energie kann sich nun kein Bundesland mehr drücken. Klima­schutz und Energie­wende sind Gemeinschaftsaufgaben. Vor allem in Bayern, das immerhin ein Fünftel der Fläche Deutsch­land einnimmt, kommt der Ausbau der Windkraft nicht voran. Das mit Abstand größte Bundesland muss jetzt seiner Verantwortung gerecht werden.

Das Gesetz zeigt bereits Wirkung: in zahl­rei­chen Regionen Deutsch­land befassen sich Kommunen und Planungsverbände mit der Ausweisung von Flächen. Es geht also in die richtige Richtung. Mit der nun vom Kabinett beschlossenen Umsetzung der EU-Vorgaben zur einfacheren Umweltverträglichkeitsprüfungen bekommt der Ausbau der Windkraft hierzulande hoffentlich den dringend nötigen Schub.“

Hintergrund des Gesetzes ist das Ziel der Bundes­regierung, bis 2030 80 Pro­zent des in Deutsch­land verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Das voll­ständige Gesetz finden Sie hier. Informationen zur EU-Notfallverordnung für den Ausbau erneuerbarer Energien finden Sie hier.

 

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