Das Ge­bäu­de­energie­gesetz in der Tradition des Energie­spar­rechts

Das Ge­bäu­de­energie­gesetz in der Tradition des Energie­spar­rechts

Veröffentlichung November 2025

EnergiePolitikGe­bäu­de & Wärme

| Infografik, 11.11.2025

Der deutsche Staat entwickelt seit fünf Jahrzehnten Regeln zum effizienten Umgang mit Energie im Ge­bäu­debereich weiter. Beginnend mit der Wärme­schutz­ver­ordnung 1977 wurden Schritt für Schritt Anforderungen an Dämmung, Heiztechnik und erneuerbare Energien eingeführt – über parteipolitische Grenzen hinweg.

Das deutsche Energie­spar­recht ist demnach Gegenstand eines breiten politischen Konsenses und stellt keinen kurzfristigen politischen Alleingang einer einzelnen Regierung dar. In den letzten fünfzig Jahren haben wechselnde Regierungen das Energie­spar­recht mitgestaltet – 33 Jahre unter Unionsführung, jeweils rund 30 Jahre mit Beteiligung von SPD und FDP. Die Entwicklung bis dato ist das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung.

Die Wärme­schutz­ver­ordnung von 1977 war eine direkte Reaktion auf die Ölpreisschocks der 1970er Jahre. In einer Zeit knapper fossiler Ressourcen wurde erstmals gesetzlich geregelt, wie Ge­bäu­de in Deutschland energieeffizienter gebaut werden sollen mit spürbaren Vorteilen für Haushalte und Volkswirtschaft. Diese Tradition setzt sich bis heute fort: Auch spätere Novellen folgten häufig auf Versorgungs- oder Preiskrisen.

2020 wurden mit dem Ge­bäu­de­energie­gesetz (GEG) unter Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zentrale Vorschriften, wie zum Beispiel die Wärme­schutz­ver­ordnung und das Energieeinsparungsgesetz, erstmals zusammengeführt.

2023: Neue Anforderungen im Kontext der Energiekrise

Als Reaktion auf die Energiekrise im Jahr 2022 beschloss die Regierung aus SPD, FDP und Grünen eine Novelle des Ge­bäu­de­energie­gesetzes. Diese enthielt unter anderem die Einführung der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen (§ 71), neue Rechenmethoden für den Energiebedarf sowie Anforderungen an automatisierte Ge­bäu­desteuerungssysteme in Nichtwohngebäuden (§ 71a). Die Änderungen zielten auf eine Weiterentwicklung bestehender Effizienzstandards ab und knüpften an nationale wie europäische Vorgaben an.

Von Brüssel bis Berlin: Ein Gemeinsamer Rahmen für Ge­bäu­deenergieeffizienz

Auch auf europäischer Ebene wird seit zwei Jahrzehnten an ambitionierten Standards für energiesparendes Heizen gearbeitet, von der Ge­bäu­derichtlinie (EPBD) bis zur Effizienzrichtlinie. Hintergrund der europäischen Vorgaben ist die hohe Bedeutung des Ge­bäu­desektors für den Klima­schutz: Rund 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf Ge­bäu­de. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, müssen diese Emissionen bis 2030 um 60 Prozent sinken.

2025: Nicht der Anfang, sondern der nächste Schritt

Für die von der neuen Bundesregierung angekündigte Novelle des GEG soll es im Herbst 2025 einen ersten Vorschlag geben. Auch die EU-Gebäuderichtlinie wurde 2024 überarbeitet. Sie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden. Das deutsche Energierecht entwickelt sich damit weiter entlang einer Linie, die seit Jahrzehnten von wechselnden Regierungen getragen wurde – mit dem Ziel, Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Bezahlbarkeit und Ener­gie­ef­fi­zi­e­nz im Ge­bäu­debereich miteinander zu verbinden.

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