Solar­paket erleichtert Selbst­wirk­samkeit

EnergiePolitikGebäude & Wärme

| Kommentar, 16.08.2023

Das Bundeskabinett hat das sogenannte Solarpaket I beschlossen, das zahlreiche Erleichterungen für die Erzeugung von Solarstrom für Privatpersonen enthält. Unter anderem wird der Anschluss von Balkonsolarkraftwerken entbürokratisiert, aber auch die Nutzung von Dachanlagen bei Mehrfamilienhäusern soll unkomplizierter werden. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in den parlamentarischen Prozess gegeben werden und zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) zum Kabinettsbeschluss:

„Dieses Gesetzespaket ist ein wichtiger Baustein für die bürgernahe Energiewende. Vor allem mit der Vereinfachung für Balkonsolaranlagen wird die Selbstwirksamkeit der Bevölkerung erleichtert, wo in der Vergangenheit zu viel Bürokratie ein großes Hemmnis war. Studien zeigen immer wieder, dass viele Menschen das Bedürfnis haben, ihren Teil zu Energiewende und Klimaschutz beizutragen. Mit dem Solarpaket werden hier die Möglichkeiten verbessert.“

Weitere Informationen zum Solarpaket I finden Sie hier.

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