Sanierungstropfen statt -welle Neue EU-Gebäuderichtlinie
Gebäude & WärmeEU
| Kommentar, 08.12.2023
Gestern Abend einigten sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission im Triologverfahren zur Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Statt der ursprünglich vorgesehenen verpflichtenden Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude sollen 55 Prozent der gesamten Reduktionspflichten im Gebäudesektor über Sanierung erreicht werden. Außerdem gab es eine Einigung darauf, dass Heizen mit fossilen Brennstoffen nur noch bis 2040 erlaubt sein soll; eine Förderung dieser Heizungen soll nur noch bis 2025 möglich sein. Nach der Einigung müssen noch EU-Rat und EU-Parlament formal zustimmen. 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf den Gebäudesektor.
Carolin Friedemann, Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) kommentiert die Einigung:
„Die Einigung zur neuen europäischen Gebäuderichtlinie mit den Energieeinsparzielen für den Sektor sendet ein wichtiges Signal der Kontinuität für die Effizienz- und Wärmewende. Sicherlich wären ehrgeizigere Ziele in Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels und des nach wie vor sehr hohen Anteils an fossilen Heizungen wünschenswert gewesen. Nun gibt es immerhin mehr Planungssicherheit für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger.
Wenn Deutschland die Richtlinie richtig umsetzt, können die verpflichtenden Sanierungen eine wichtige Konjunkturstütze für die Baubranche und das Handwerk werden. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung Weg zu finden, um substanzielle Sanierungsfortschritte im Gebäudesektor zu ermöglichen. Denn der Gebäudesektor ist nach wie vor ein Sorgenkind im deutschen Klimaschutz.“
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