Note mangel­haft für Sofort­programme Ge­bäu­de und Verkehr

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| Kom­men­tar, 25.08.2022

Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht Klimaziele für verschiedene Sektoren vor. Um die Sektoren Ge­bäu­de und Verkehr auf den Pfad der Klimaneutralität zu lenken, legten die zuständigen Bundesministerien am 13. Juli 2022 zwei Sofortprogramme vor. Der Expertenrat für Klimafragen hat diese nun gemäß Klima­schutzgesetz auf die Kompatibilität mit den deutschen Klimazielen geprüft. Die heute vorgestellten Ergebnisse ordnet Clara Mewes, Wissenschaftliche Referentin der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND), folgendermaßen ein:

„Der Expertenrat bestätigte heute, was zum Teil schon in den Sofortprogrammen selbst stand: sie sind ungenügend, um die deutschen Klimaziele in den Sektoren Ge­bäu­de und Verkehr einzuhalten. Die sechs Maßnahmen im Bereich Verkehr reichen bei Weitem nicht aus. Der Ge­bäu­desektor könnte bei vollständiger Umsetzung aller Maßnahmen sein Emissionsziel zwar erreichen, dies schätzt der Prüfbericht jedoch als unwahrscheinlich ein. Nach jahrelangem Verzögern des Klima­schutzes und Ausbremsen der Energie­wende gibt es hier viel Nachholbedarf. Allein bis 2030 klafft eine Umsetzungslücke von über einer Gigatonne CO2-Äquivalente.

Die im Juli vorgelegten Sofortprogramme sind ein wichtiger Schritt, um diese Lücke zu schließen. Die zuständigen Ministerien müssen zügig beide Programme konkretisieren und mit weiteren ambitionierten Maßnahmen ergänzen. Im Ge­bäu­desektor gilt es nun beispielsweise insbesondere auch Umsetzungsrisiken, wie Fachkräfte- und Materialmangel sowie Fragen der Sozialverträglichkeit, gezielt in den Blick zu nehmen.“

Der vollständige Bericht kann hier eingesehen werden.

 

 

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