Bun­des­verfas­sungs­ge­richt erklärt Son­der­ver­mö­gen für nich­tig

KlimaPolitik

| Kom­men­tar, 15.11.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Hilfen für den Klima­schutz in Form des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärt. Damit fehlen 60 Mrd. Euro für Klima­schutz. 2021 hatten fast 200 Abgeordnete von CDU und CSU eine Klage gegen diese Umwidmung von Coronahilfen eingereicht.

Aus dem KTF werden mittlerweile viele verschiedene Posten bezahlt, u.a. das Wegfallen der EEG-Umlage, Sanierungszuschüsse aber auch Subventionen für Industrieansiedlungen.

Carolin Friede­mann, Ge­schäfts­führ­er­in der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) kommentiert die Gerichtsentscheidung:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass diese Art kreativer Haushaltsplanung keine angemessene Finanzierungsgrundlage für die Aufgabe Klima­schutz ist. Klima­schutz ist als Priorität im Koalitionsvertrag verankert. Das Klima­schutzgesetz gibt klar das Ziel vor. Klima­schutz gehört als Kernaufgabe in den Bundeshaushalt – und nicht in unsichere Sondervermögen.

Es ist nun Aufgabe der Regierung, für finanzielle Planungssicherheit für die Transformation hin zur Klimaneutralität zu sorgen. Am besten in Zusammenarbeit mit der Union, um eine breite Basis für mögliche zukünftige Regierungskonstellationen zu schaffen.“

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 15.11.2023: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html

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