50 Jahre Energieeffizienz in Gebäuden Versorgungssicherheit im Mittelpunkt
EnergieGebäude & Wärme
| Pressemitteilung, 11.11.2025
Die Anzeichen verdichten sich, dass in den kommenden Wochen die Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt werden. Zur Einordnung zeigt eine Infografik: SPD und CDU sind die Mütter und Väter des Energiesparrechts.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat ursprünglich im Jahre 2020 unter einer Unions-geführten Regierung in Kraft. Derzeit arbeitet das Bundeswirtschafts- und Energieministerium an einer Novelle des Gesetzes. Das GEG ist dabei mehr als ein Instrument der Regulierung – es hat sich seit seiner Einführung als Treiber für Erneuerung und Innovation im Gebäudebereich erwiesen.
Dr. Sibyl Steuwer, Leiterin des Berliner Büros von Buildings Performance Institute Europe (BPIE) hierzu: „Die Einführung der Wärmeschutzverordnung und ihre Weiterentwicklung hin zum GEG haben Innovationssprünge im Gebäudebereich ausgelöst. Seit über 20 Jahren trägt auch die EPBD dazu bei, die Gebäude in Europa zukunftstauglicher zu machen und die Produktivität der Baubranche zu stärken. Deshalb ist auch eine zeitnahe und ambitionierte Umsetzung als Innovationschance zu begreifen.”
Die Infografik „Das Gebäudeenergiegesetz in der Tradition des deutschen Energiesparrechts“ zeigt, wie Energieeffizienz in Gebäuden im Zuge der Ölkrisen der 1970er Jahren Einzug in Deutschland gehalten hat. Im Jahr 1977 legte eine Wärmeschutzverordnung erstmalig die Energieeffizienz für Gebäude und die Verminderung von Wärmeverlust fest. Entscheidende weitere Neuerungen, wie z.B. das Verbot für mehr als 30 Jahre alte Gasheizkessel geht auf den früheren CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier zurück.
Carolin Friedemann, Gründerin und Geschäftsführerin der Initiative Klimaneutrales Deutschland: „SPD und Union haben über Jahrzehnte gezeigt, wie kluge Energiepolitik funktioniert: mit klaren Vorgaben, guter Förderung und Kommunikation. Die Austauschpflicht alter Heizkessel etwa wurde ohne großen Widerstand umgesetzt. Weniger Energie zu verbrauchen war stets Ausdruck politischer Weitsicht – und wurde von der Bevölkerung mitgetragen.“
In der Rückschau betrachtet, entwickelte sich das Energiesparrecht entlang einer Linie, die seit Jahrzehnten von wechselnden Regierungen getragen wurde – mit dem Ziel, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Energieeffizienz im Gebäudebereich miteinander zu verbinden. Das deutsche Energiesparrecht ist demnach kein politischer Alleingang einzelner Parteien, sondern die gemeinsame Arbeit an einem gemeinsamen Ziel.
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